Wenn Sie ein Haus kaufen, führt der Weg über das Notariat
Ein Kauf von Haus oder Wohnung muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag nicht wirksam, das Geld fließt nicht, der Eigentumswechsel kommt im Grundbuch nicht an.
Wir lesen den Vertragsentwurf mit Ihnen Satz für Satz durch. Wir erklären, was eine Auflassungsvormerkung ist, warum der Kaufpreis erst nach Eintragung dieser Vormerkung fließt und welche Lastenfreistellung wir vom Verkäufer fordern. Sie unterschreiben erst, wenn jede offene Frage geklärt ist.
Zum Termin bringen Sie einen gültigen Ausweis mit, die Steueridentifikationsnummer und die Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Eine vollständige Unterlagen-Liste schicken wir Ihnen vor dem Termin per Post oder E-Mail zu.